Technische Entlüftung von Sicherheitsschränken
Gemäß TRGS 510 kann ein Sicherheitsschrank ohne technische Entlüftung betrieben werden, jedoch müssen hierfür Ersatzmaßnahmen die einem gleichwertigen Explosionsschutz gewährleisten, umgesetzt werden können. Die technische Entlüftung kann mit einem Entlüftungsaufsatz der einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellt, oder mit einem Umluftfilteraufsatz, ohne störende Rohrleitung realisiert werden.
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