Explosionsschutzdokument
Unternehmen müssen bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre ein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erstellen und auf dem neuesten Stand halten. Werden Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe verändert, ist auch dieses Ex-Dokument zu überarbeiten. Die Inhalte des Explosionsschutzdokumentes sind Teil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der damit verbundenen Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung, die von der Unternehmensleitung verpflichtend durchzuführen sind. Das Explosionsschutzdokument enthält das Ergebnis der Beurteilung der Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes.
Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument der BG RCI (externer Link)
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