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Leitern und Tritte prüfen: Pflichten, Fristen und Rechtsgrundlagen 2026 im Überblick

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Leitern und Tritte gehören in Technikum, Werkstatt, Labor, Produktion und Montage zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln – und zu den unterschätztesten Gefahrenquellen. In Deutschland wurden 2024 laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) 19.636 Leiterunfälle gemeldet; nach DGUV-Angaben verlaufen davon jedes Jahr etwa zehn tödlich. Über 90 Prozent aller Leiterunfälle ereignen sich wegen Fehlverhaltens auf und mit der Leiter. Wer als Unternehmen gewerbliche Leitern bereitstellt, ist gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Dieser Beitrag erklärt, welche Vorschriften gelten, wer prüfen darf, wie oft geprüft werden muss und welche Konsequenzen drohen, wenn die Prüfung unterbleibt.

Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Sobald eine Leiter oder ein Tritt im Betrieb als Arbeitsmittel verwendet wird, fällt sie unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese verpflichtet den Arbeitgeber, nur sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und deren sicheren Zustand über die gesamte Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da Leitern durch Transport, Beanspruchung und Umgebungseinflüsse verschleißen, sind sie „Schäden verursachenden Einflüssen“ ausgesetzt – und damit prüfpflichtig.

Die rechtlichen Grundlagen im Detail

§ 14 BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln

Kernvorschrift: Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend von einer „zur Prüfung befähigten Person“ geprüft werden (§ 14 Abs. 2). Das Prüfergebnis ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 Abs. 7). Werden Leitern an wechselnden Einsatzorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorzuhalten.

§ 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung

Vor der erstmaligen Verwendung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und darin Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen festlegen. Sie ist das zentrale Steuerungsinstrument: Sie bestimmt, ob, wie tief und wie oft geprüft wird.

DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“

Diese Handlungsanleitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (aktuelle Ausgabe August 2022, früher BGI 694) konkretisiert die BetrSichV speziell für Leitern und Tritte. Sie empfiehlt einen Prüfabstand von höchstens 12 Monaten und enthält eine Checkliste zur systematischen Prüfung.

TRBS 1201 und TRBS 1203

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die BetrSichV: TRBS 1201 regelt Art und Umfang der Prüfungen, TRBS 1203 definiert die Anforderungen an die befähigte Person. Wer die TRBS einhält, kann von der „Vermutungswirkung“ ausgehen – die Anforderungen der BetrSichV gelten dann als erfüllt.

DGUV Vorschrift 1 / DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“

Die DGUV Regel 100-001 wurde im Juni 2025 neu gefasst. Sie verpflichtet den Unternehmer, mangelhafte Arbeitsmittel der weiteren Nutzung zu entziehen, bis der Mangel behoben ist.

DIN EN 131 und DIN EN 14183

Die Normenreihe DIN EN 131 regelt Bauarten, Anforderungen und Prüfung von Leitern (für Tritte gilt DIN EN 14183). Seit dem 1. Januar 2018 werden Leitern in „professional“ (gewerblich) und „non-professional“ (privat) unterteilt. Der Unterschied ist erheblich: Gewerbliche „professional“-Leitern müssen in der Dauerprüfung 50.000 Prüfzyklen standhalten, Privat-Leitern nur 10.000 Zyklen. Zudem müssen Anlegeleitern über 3 m Länge seit 2018 eine Standverbreiterung (Quertraverse oder konische Bauform) aufweisen.

Wer darf prüfen? Die „zur Prüfung befähigte Person“

Die Prüfung darf nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchführen. Die TRBS 1203 definiert die nötige Qualifikation über drei Säulen: abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Die Auswahl muss prüfaufgabenbezogen erfolgen. Die befähigte Person kann ein geschulter eigener Mitarbeiter mit Sachkundenachweis oder ein externer Dienstleister sein. Wichtig: Auch bei externer Beauftragung bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Es gibt keine starre gesetzliche Frist – maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Als Faustregel gilt jedoch: mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person (Empfehlung der DGUV Information 208-016). Bei intensiver Nutzung, starker Beanspruchung oder Verschmutzung können kürzere Intervalle (täglich/wöchentlich) erforderlich sein. Zusätzlich gilt immer: Sichtkontrolle vor jeder Benutzung durch den Nutzer auf offensichtliche Mängel wie lose Sprossen, verbogene Holme oder defekte Spreizsicherungen.

Dokumentation und Prüfplakette

Jede Prüfung muss dokumentiert werden – mit Art, Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Geprüfte Leitern erhalten eine Prüfplakette mit dem Termin der nächsten Prüfung. Es empfiehlt sich, alle Leitern zu nummerieren und ein Leiterkontrollbuch zu führen. Die Dokumentation dient zugleich der rechtlichen Absicherung des Unternehmens im Schadensfall.

Konsequenzen bei unterlassener Prüfung

Wer die Prüfpflicht missachtet, riskiert empfindliche Folgen. Verstöße gegen die Prüfpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 22 BetrSichV in Verbindung mit § 25 Abs. 2 ArbSchG mit einem Bußgeld bis 5.000 € geahndet werden kann; bei Verstoß gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung sind bis zu 30.000 € möglich. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 26 ArbSchG / § 23 BetrSichV). Kommt es zu einem Unfall und hat der Arbeitgeber grob fahrlässig gehandelt, kann die Berufsgenossenschaft Regress nehmen (§ 110 SGB VII) – das kann bei schweren Personenschäden sechsstellige Summen erreichen.

Besondere Anforderungen in Labor, Produktion und Technikum

In Laboren und der chemischen Produktion sind Leitern aggressiven Stoffen ausgesetzt. Hier bieten GFK-Leitern (glasfaserverstärkter Kunststoff) klare Vorteile: Sie sind elektrisch isolierend und chemisch beständig gegen Säuren, Laugen und Lösungsmittel. In Werkstatt und Montage zählt vor allem Robustheit für den Dauereinsatz; Podestleitern mit rutschhemmenden Stufen und Handlauf erhöhen die Sicherheit bei längeren Tätigkeiten in der Höhe.

Premium-Steigtechnik von Krause – Made in Germany

Für gewerbliche Anwender empfehlen sich Premium-Leitern und -Tritte von Krause. Das Unternehmen wurde 1900 von der Familie Krause gegründet und fertigt heute am Standort Alsfeld (Hessen) „Made in Germany“. Die Profi-Serie STABILO ist für den permanenten Industrie- und Handwerkseinsatz ausgelegt, die MONTO-Serie für den universellen, häufigen Gebrauch. Alle Produkte erfüllen die aktuellen Normen DIN EN 131 und DIN EN 14183 sowie die Anforderungen der TRBS 2121-2. Bei adesatos.com finden Sie das passende Krause-Sortiment für Technikum, Werkstatt, Labor, Produktion und Montage – inklusive Prüfservice nach DGUV Information 208-016.

Prüfung bequem über ADESATOS beauftragen

Sie möchten Ihre Leitern und Tritte rechtssicher prüfen lassen? Wir freuen uns über Ihre Anfrage. Unsere geschulten, befähigten Servicetechniker prüfen Ihre Steiggeräte bundesweit direkt vor Ort in Ihrem Betrieb – inklusive Servicebuch-Eintrag, Prüfplakette und Prüfprotokoll. Die Prüfung können Sie unkompliziert direkt über unseren Shop beauftragen: Leitern- und Trittprüfung vor Ort anfragen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die aktuelle Fassung der genannten Vorschriften sowie Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

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