Gefahrstoffschränke in Arbeitsräumen - welche Rechtsvorschriften gelten hier?
Besonders hervorzuheben sind die TRGS 510 (Technischen Regeln für Gefahrstoffe) und die DIN EN 14470-1 (Norm für Sicherheitsschränke mit Brandschutz), wenn es um die Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen in Gebäuden geht.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510
In der "TRGS 510, Anhang 1: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird die Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen in Sicherheitsschänken beschrieben. So werden Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit, hier F90 (Minuten), die Ausstattung des Sicherheitsschrankes mit einer geeigneten Auffangwanne in Material und Größe, entsprechend der gelagerten Chemikalien und Gebindegrößen, genannt. Auch wird dort die Lagerung von unterschiedlichen Lagerklassen und was dabei zu beachten ist, beschrieben.
DIN EN 14470-1 - Norm für Sicherheitsschränke
Diese europäische Norm legt Kriterien und Anforderungen für Sicherheitsschränke mit Brandschutz fest: Um einen Sicherheitsschank in Verkehr bringen zu dürfen, muss dieser zuvor in einer Brandkammer die Typprüfung bestehen. Man unterscheidet zwischen F30 und F90 Sicherheitsschränken. Weitere Anforderungen sind z. B. geeignete Auffangwanne, Zu- und Abluftöffnungen die im Brandfall verschließen, Türen müssen innerhalb von 20 Sekunden schließen und falls diese über eine technische Einrichtung offen gehalten werden, muss diese Sicherheitseinrichtung bei 50°C zuverlässig auslösen.
Ihr Sicherheitsschrank vom Fachmann
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des für Ihre Anwendung geeigneten Sicherheitsschrank nach EN 14470-1. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Hotline ✆: 0800 8050900 Zentrale ✆: +49 (0)6042 97 81 68-0 E-Mail ✉: service@adesatos.com
Den gewünschten Artikel nicht gefunden? Nicht unser gesamtes Lieferportolio finden Sie online. Schreiben Sie uns oder rufen uns an. Wir helfen gerne.