Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten nach EN 14470-1
Die Europäische Norm (EN) 14470-1 ist als Produktspezifikation anzusehen, die Leistungsanforderungen an feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in geschlossenen Behältern bei üblicher Raumtemperatur festlegt. Es werden unterschiedliche Kriterien festgelegt, so ist im Geltungsbereich der Norm das Gesamtinnenvolumen von Sicherheitsschränken mit maximal 1 m³ festgelegt. Ebenfalls wird in der EN 14470-1 über die Aufstellbedinungen gesschieben, so kann ein Sicherheitsschrank freistehend, an einer Wand befestigt oder auf Rädern oder Rollen montiert sein. Weiterhin legt die Norm Anforderungen bezüglich der Konstruktion des Schrankes und seiner Fähigkeit fest, äußerer Brandeinwirkung standzuhalten. Es wird eine Einteilung der Schränke nach dem Grad der Feuerwiderstandsfähigkeit vorgenommen.
Grundanforderungen an Sicherheitsschränke nach EN 14470-1
Die Europäische Norm stellt diese 3 hauptsächlichen Sicherheitsanforderungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten:
• Minimierung des Brandrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von brennbaren Stoffen und Schutz des Inhaltes
• der Schränke im Brandfall über eine bekannte (geprüfte) Mindestzeitspanne (Feuerwiderstandsklasse)
• Minimierung der in die Arbeitsumgebung abgegebenen Dämpfe
• Rückhaltung möglicher Leckagen im Innern der Schränke
Prüfung in der Brandkammer
Die Prüfung des Sicherherheitsschrankes unter Brandbedingungen ist ein fester Bestandteil dieser Norm, wobei die Durchführung und Auswertung der Prüfung im Einzelnen beschrieben werden. Die Brandkammerprüfung sieht vier Feuerwiderstandsklassen (F30, F60 und F90) vor. In der Praxis ermöglicht es die Feuerwiderstandsklasse dem Anwender, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände einen Schrank auszuwählen, der es der Belegschaft ermöglicht, den Raum zu verlassen. Ebenfalls soll dern Feuerwehrleuten ausreichend Zeit verschafft werden, um in das Gebäude hineinzugelangen, bevor durch die gelagerten brennbaren Stoffe aus einem kleineren löschbaren, ein unkontrollierbarer Brand wird.
Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 und die TRGS 510
So heisst es in der aktuellen Anlage 3 zur TRGS 510: Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken:
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken gelten als erfüllt, wenn sie mindestens die Anforderungen nach DIN EN 14470-1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit darf weniger als 90 Minuten, muss aber mindestens 30 Minuten betragen, wenn:
• nur ein Schrank pro Nutzungseinheit/Brand(bekämpfungs)abschnitt aufgestellt wird, bei mehr als 100 m² Nutzungseinheit
• bzw. Brand(bekämpfungs)abschnitt darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden
• oder
• die Nutzungseinheit/der Brand(bekämpfungs)abschnitt durch eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte
• Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische
• Löschanlage vorhanden ist.
Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200°C (beispielsweise Schwefelkohlenstoff) sowie Gefahrstoffe eingestuft mit R12 oder H224 dürfen nur in belüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten gelagert werden; dabei muss eine frühzeitige Branderkennung und Brandbekämpfung sichergestellt sein.