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Die Bedeutung der FFP-Schutzklassen


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In einem Arbeitsumfeld gehören Aerosole und Feinstaub-Partikel zu den diffusesten Gesundheitsrisiken. Sind sie doch in der Atemluft nahezu unsichtbar und werden nicht immer akut wahrgenommen. Die Schutzklassen der Atemschutzmasken, wir sprechen von partikelfiltrierenden Halbmasken, werden in FFP1, FFP2 und FFP3 eingeteilt. Die gemeinsame Abkürzung FFP steht für "filtering face piece".

Warum Atemschutz essenziell ist

Wenn Sie während Ihrer täglichen Arbeit nur mit unangenehmen Gerüchen zu kämpfen haben, ist dies zwar keine optimale Arbeitsumgebung. Die versteckte Gefahr können jedoch krebserregende oder radioaktive Partikel sein. Über viele Jahre können diese Stoffe das Atmungssystem schädigen und so die Entwicklung schwerer Krankheiten begünstigen. Atemschutzmasken schützen in drei Klassen vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub bei der Arbeit. In der EN 149 ist die Schutzfunktion definiert, benannt sind sie als Feinstaubmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken. Die Unterteilung erfolgt in den Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3. 

Die Funktionsweise der Atemschutzmasken

Atemschutzmasken schützen den Träger vor Rauch, Flüssigkeitsnebel (Aerosol) und vor lungengängigem Staub. Nicht anzuwenden sind diese Feinstaubmasken um sich vor Dämpfen und Gasen zu schützen. Die Atemschutzmaske soll Nase und Mund überdecken und gut sitzen. Nur so ist die vorgesehene Filter- und Schutzfunktion sichergestellt. Der Träger atmet wie gewohnt durch Nase oder Mund durch die Halbmaske. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie Details zu den einzelnen Schutzklassen.

Wovor schützen Atemschutzmasken?

Die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 bieten abhängig von der Gesamtleckage und der Filterung von Partikelgrößen bis zu 0,6 μm Atemschutz für unterschiedliche Konzentrationen von Schadstoffen. Die Gesamtleckage kommt zustande durch den Filterdurchlass und Undichtigkeiten an Gesicht und Nase. Hochwertige Atemschutzmasken sind dem Gesicht weitestgehend angepasst. Der Atemwiderstand ist auch sehr gering, so wird die Atmung durch innovative Filtertechnologien nicht erschwert, auch wenn man die Atemschutzmaske mehrmals verwendet und sich abgefangene Partikel im Filter befinden.
Wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten, ist die Atemschutzmaske am Arbeieitsplatz verpflichtend. Der AWG beschreibt die maximal zulässige Konzentration von Stäuben, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. 

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Die Filterklassen im Detail

FFP1

  • Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
  • Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen
  • Gesamtleckage darf maximal 25% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm – und sie dürfen eingesetzt werden, wenn die der Arbeitsplatzgrenzwert nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird. Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.
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FFP2

  • Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen
  • Gesamtleckage darf maximal 11% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau. Dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen. Außerdem schützen unsere Masken zusätzlich durch das innovative uvex Filtersystem mit Carbonschicht vor Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz.
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FFP3

  • Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP3 Maske empfohlen
  • Gesamtleckage darf maximal 5% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.
FFP 3 Atemschutzmasken im ADESATOS Onlineshop

 

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