Löschwasserrückhaltung
Das Erfordernis der Rückhaltung des verunreinigten Löschwassers (Löschwasserrückhaltung) ergibt sich aus dem Besorgnis-Grundsatz des Wasserrechtes § 19 g, Abs. 1 (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit der Regelung des § 3 der Anlagenverordnung.
Die Maßnahmen zur Vermeidung von Löschwasserschäden werden notwendig, wenn im Brandfall in Verbindung mit dem Löschwasser schädliche Stoffe, insbesondere wassergefährdende Stoffe, freigesetzt werden könnten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Stoffe als Betriebsstoffe vorhanden sind oder erst durch den auch im Zusammenhang mit dem Brandfall entstehen könnten.
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRl)
Zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe steht die gleichnamige Richtlinie (LöRüRL) zur Verfügung. Der Geltungsbereich der LöRüRL beschränkt sich auf die Lagerungvon gewässer-
gefährdender Stoffe.
Der Geltungsbereich der Richtlinie beginnt ab einem Vorhandensein von 100 Tonnen wassergefährdender Stoffe der
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 je Lagerabschnitt. Stoffe höherer Wassergefährdungsklassen werden umgerechnet:
Hinsichtlich der gelagerten Mengen wassergefährdender Stoffe und ihrer Wassergefährdungsklassen ist die
Löschwasser-Rückhalterichtlinie anzuwenden auf Anlagen, in denen
- mehr als 100 t Stoffe der WGK I oder
- mehr als 10t Stoffe der WGK II oder
- mehr als 1 t Stoffe der WGK III
je Lagerabschnitt gelagert werden.
Konzepte der Löschwasserrückhaltung
Das Löschwasser-Rückhaltekonzept muss in jedem Fall in die Einsatzpläne der betrieblichen Gefahrenabwehr eingebunden sein, damit im Einsatzfall ein reibungsloser Ablauf der erforderlichen Maßnahmen (z. B. der kurzfristiger Einsatz eines Löschwasserschotts) gewährleistet ist. Für etwaige im Gefahrenfall notwendige Maßnahmen müssen entsprechend geschultes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und die Verantwortlichkeiten festgelegt sein.
Umrechnung von Wassergefährdungsklassen
Ob die Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRl) anzuwenden ist, müssen zuerst die zu lagernden Chemikalien nach Menge und Wassergefährdungsklasse (WGK) des jeweiligen Lagerabschnittes summiert werden. Um die unterschiedlichen WGK-Klassen einfach umzurechnen, können Sie den untenstehenden Rechner nutzen. Die Eingabe der Lagermenge erfolgt durch Angabe des Gewichtes (t) oder des Volumens (m³). Hier ist zu beachten, dass 1t = 1000 kg und 1 m³ = 1000 Liter entsprechen.
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