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Sicherheitsschrank Typ 90 (EN 14470-1): Auswahl & Prüfung

Wer in Labor, Produktion oder Werkstatt mit brennbaren Lösemitteln, Lacken, Reinigern oder Kraftstoffen arbeitet, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie lagere ich entzündbare Flüssigkeiten rechtssicher direkt im Arbeitsraum, ohne ein separates Gefahrstofflager zu bauen? Die Antwort heißt in den allermeisten Fällen Sicherheitsschrank Typ 90 nach DIN EN 14470-1 – auch Gefahrstoffschrank genannt. Dieser Ratgeber erklärt die maßgebliche Norm, führt Sie in Schritten durch die Auswahl und beantwortet die fünf häufigsten Praxisfragen – faktenbasiert, mit konkreten Norm- und Regelwerksbezügen.

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Wichtige Abgrenzung: Dieser Beitrag behandelt Sicherheitsschränke für entzündbare/brennbare Flüssigkeiten nach EN 14470-1. Für die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus gelten eigene Anforderungen – dazu finden Sie einen separaten Akku-Ratgeber.

Warum überhaupt ein Sicherheitsschrank? Der Kernnutzen

Ein normgerechter Sicherheitsschrank löst ein zentrales betriebliches Problem: Er erlaubt es, entzündbare Flüssigkeiten direkt am Arbeitsplatz zu lagern, statt sie in einem baulich abgetrennten Lagerraum vorhalten zu müssen.

Möglich macht das die TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung). Danach gilt ein Sicherheitsschrank mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten als eigener Lagerabschnitt. Werden entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1, 2 und 3 in einem solchen Schrank gemäß Anhang 1 TRGS 510 gelagert, gelten die Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz als erfüllt – aufwändige bauliche Brandschutzmaßnahmen am Aufstellort entfallen.

Drei Schutzziele stehen dabei im Mittelpunkt (Quelle: EN 14470-1):

  • Brandgefahr minimieren – der Schrankinhalt bleibt im Brandfall geschützt
  • Dampffreisetzung minimieren – die Arbeitsumgebung bleibt frei von gefährlichen Konzentrationen
  • Leckagen zurückhalten – auslaufende Flüssigkeit wird in der Bodenwanne aufgefangen

Die Norm verständlich erklärt: DIN EN 14470-1

Die DIN EN 14470-1 ist die europäische Norm für feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in geschlossenen Behältern in Arbeitsräumen. Sie legt die Leistungsanforderungen an den Schrank als Bauteil fest.

Die Feuerwiderstandstypen

Die Norm klassifiziert Schränke nach der Zeit, die sie einem genormten Ofenbrand standhalten. Maßgeblich ist, wie lange es dauert, bis die Innentemperatur an einem festgelegten Messpunkt um maximal 180 Kelvin (180 K) ansteigt. Geprüft wird in einer Brandkammer nach der Einheits-Temperaturzeitkurve gemäß EN 1363-1.

TypMindest-FeuerwiderstandPraktische Bedeutung in Deutschland
Typ 15* ≥ 15 Minuten Historische Klasse; in der Fassung EN 14470-1:2023 entfallen
Typ 30 ≥ 30 Minuten Nur eingeschränkt einsetzbar; pro Brandabschnitt zahlenmäßig begrenzt
Typ 60 ≥ 60 Minuten Nur eingeschränkt einsetzbar; pro Brandabschnitt zahlenmäßig begrenzt
Typ 90 ≥ 90 Minuten Faktischer Mindeststandard für die uneingeschränkte Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen

Die 90 Minuten verschaffen der Feuerwehr im Ernstfall ausreichend Zeit, einen Brand zu löschen, bevor sich der Schrankinhalt entzündet. Deshalb fordert die TRGS 510 für die uneingeschränkte Lagerung die höchste Feuerwiderstandsfähigkeit – in der Praxis führt für brennbare Flüssigkeiten in Arbeitsräumen kein Weg an Typ 90 vorbei.

Was die Norm konstruktiv verlangt

EN 14470-1 stellt definierte Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile:

  • Selbstschließende Türen: Die Türen müssen sich im Brandfall selbsttätig und vollständig innerhalb von maximal 20 Sekunden schließen. Türfeststellanlagen lösen spätestens bei etwa 50 °C (±10 °C) aus.
  • Lüftungsanschlüsse: Die vorgeschriebenen Zu- und Abluftöffnungen müssen automatisch schließen, wenn sie einer Temperatur von 70 °C (±10 °C) ausgesetzt sind.
  • Bodenauffangwanne: Eine Auffangwanne ist vorgeschrieben und muss auch nach der Feuerwiderstandsprüfung noch funktionsfähig sein. Ihr Volumen muss mindestens 10 % des Volumens aller eingelagerten Gebinde oder 110 % des größten Einzelgebindes fassen – der größere Wert ist maßgebend.

Norm vs. Betriebsregel – ein wichtiger Unterschied

Eine häufige Verwechslung: Der oft zitierte „10-fache Luftwechsel pro Stunde“ ist ein zentraler Wert für den belüfteten Betrieb. Die konkrete Zahl „10-fach“ ist der DIN EN 14470-1 bzw. der Fachliteratur und den Herstellern zuzuordnen; sie steht nicht wörtlich im TRGS-510-Anhang-1-Text. Die TRGS 510 regelt demgegenüber die betriebliche Pflicht zur wirksamen technischen Lüftung und zur sicheren Abluftführung – qualitativ, ohne eine konkrete Luftwechselzahl zu nennen. Kurz: Die Norm beschreibt den Schrank, die TRGS 510 regelt Aufstellung und Betrieb.

Sicherheitsschrank auswählen – in Schritten

Schritt 1: Feuerwiderstand festlegen

Für entzündbare/brennbare Flüssigkeiten in deutschen Arbeitsräumen ist Typ 90 der praktische Standard. Ein wesentlicher Vorteil: Nach TRGS 510 Anhang 1 ist die Anzahl der Typ-90-Schränke pro Brand(bekämpfungs)abschnitt bzw. Nutzungseinheit nicht begrenzt. Bei Schränken mit geringerer Feuerwiderstandsfähigkeit (30 bis unter 90 Minuten) gilt dagegen: nur ein Schrank dieser Art je Brandabschnitt – bei Flächen über 100 m² je 100 m² ein solcher Schrank.

Schritt 2: Nutzungsart bestimmen – aktiv oder passiv?

Die Art der Nutzung entscheidet über den Lüftungsbedarf:

  • Aktive Lagerung (Befüllen/Entleeren am Schrank, offene Gebinde, Umfüllen): Ein Betrieb ohne technische Abluft ist hier nicht zulässig. Der Schrank muss mit mindestens zehnfachem Luftwechsel pro Stunde belüftet werden, um eine explosionsfähige Atmosphäre und Ex-Zonen zu vermeiden.
  • Passive Lagerung (dicht verschlossene Gebinde, keine Öffnung im Schrank, regelmäßige Dichtheitsprüfung): Nach TRGS 510 ist ein Betrieb ohne technische Lüftung möglich – dann ist jedoch Erdung/Potenzialausgleich erforderlich.

Besonders streng: Gefahrstoffe mit Zündtemperaturen unter 200 °C sowie entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 1 (H224) dürfen nur in technisch belüfteten Typ-90-Schränken gelagert werden.

Schritt 3: Lüftungskonzept wählen – Abluft oder Umluftfilter?

  • Technische Abluft ins Freie ist der Standard nach TRGS 510 Anhang 1: Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen (bevorzugt über Dach), die Absaugung erfolgt unmittelbar über der Bodenwanne, da schwere Lösemitteldämpfe sich unten sammeln.
  • Umluftfilter (Rezirkulation mit Aktivkohle) sind eine standortunabhängige Alternative, sofern ATEX-konform (Richtlinie 2014/34/EU) und mit Kapazitätsanzeige. Entscheidend ist der regelmäßige Filterwechsel – versäumte Wartung erhöht das Brand-/Explosionsrisiko. Auch hier gilt als Auslegungswert der mindestens 10-fache Luftwechsel pro Stunde.

Schritt 4: Volumen und Bauform nach Gebindeart

Anzahl und Größe der Gebinde bestimmen Schrankgröße und Wannenvolumen:

  • Fassschränke für 200-l-Fässer (mit Erdungsausstattung für den Umfüllbetrieb)
  • Boden-/Fachbodenschränke für Flaschen und Kanister
  • Unterbau- und Untertischschränke für die Integration in Laborzeilen

Schritt 5: Zusammenlagerung prüfen

Gefahrstoffe, die gefährlich miteinander reagieren können, dürfen nicht im selben Schrank gelagert werden (TRGS 510 Anhang 1). Säuren und Laugen sind getrennt und mit separaten Auffangwannen zu lagern. Prüfen Sie Ihr Stoffinventar nach Lagerklassen (LGK) – bei kritischen Kombinationen sind Schränke mit getrennten Abteilen sinnvoll.

Sicherheitsschrank kaufen – worauf Sie achten sollten

Wer einen Sicherheitsschrank bzw. Gefahrstoffschrank kaufen möchte, sollte vor der Bestellung drei Punkte sichern: einen vorliegenden EN-14470-1-Konformitätsnachweis (Typ 90), ein zur tatsächlichen Nutzungsart passendes Lüftungskonzept (Abluft ins Freie oder ATEX-konformer Umluftfilter) und die richtige Bauform für Ihre Gebinde. Eine herstellerunabhängige Beratung lohnt sich, weil die wirtschaftlichste Lösung von Nutzungsart, Stoffinventar und Aufstellort abhängt. Ein bewährtes Beispiel aus unserem Sortiment ist der FireCab Typ 90, 1200 mm (EN 14470-1) – mit 3 Fachböden, Bodenauffangwanne und Transportsockel. Eine Übersicht passender Modelle finden Sie in unserer Sicherheitsschränke (Typ 90, EN 14470-1).

Häufige Fehler bei Auswahl und Betrieb

  • offene Gebinde (aktive Lagerung) ohne ausreichende technische Lüftung → kritische Ex-Zonen
  • falscher Schranktyp für die tatsächliche Nutzungsart
  • Zusammenlagerung unverträglicher Stoffe
  • fehlende Erdung beim Umfüllen
  • überladene Fachböden (wird bei der Prüfung beanstandet)

ADESATOS als Anbieter

ADESATOS ist auf die Gefahrstofflagerung und den Arbeitsschutz im DACH-Raum spezialisiert und führt normgerechte Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 (Typ 90) für entzündbare Flüssigkeiten. Wir beraten Sie herstellerunabhängig zur richtigen Bauform, zum Lüftungskonzept und zur normkonformen Aufstellung – und unterstützen bei der wiederkehrenden Prüfung. Eine Übersicht aller Modelle finden Sie in unserer Sicherheitsschränke (Typ 90, EN 14470-1).

Häufige Fragen (FAQ)

Was macht einen guten Sicherheitsschrank aus?

Ein guter Sicherheitsschrank für entzündbare Flüssigkeiten erfüllt mindestens Typ 90 nach DIN EN 14470-1 – also 90 Minuten Feuerwiderstand – und besitzt einen gültigen Konformitätsnachweis. Entscheidend sind die normgeforderten Sicherheitsfunktionen: Türen, die sich im Brandfall selbsttätig innerhalb von max. 20 Sekunden schließen, Lüftungsöffnungen, die bei 70 °C (±10 °C) automatisch schließen, aufschäumende Dichtungen, die Spalten versiegeln, sowie eine funktionsfähige Bodenauffangwanne (mindestens 10 % aller Gebinde bzw. 110 % des größten Einzelgebindes). Ebenso wichtig sind ein zur Nutzungsart passendes Lüftungskonzept und eine gute Prüfbarkeit der Sicherheitsfunktionen.

Maße und Vorschriften für Sicherheitsschränke im Labor

Im Labor gibt es keine festen Außenmaße – verbindlich sind die Leistungsanforderungen der EN 14470-1 (Typ 90) und die Betriebsvorgaben der TRGS 510. Die Bauformen reichen von schmalen Untertischschränken bis zu raumhohen Modellen und richten sich nach Gebindeart und verfügbarem Platz. Die Bodenwanne muss mindestens 10 % des Volumens aller eingelagerten Gebinde oder 110 % des größten Einzelgebindes zurückhalten (der größere Wert gilt) – das begrenzt indirekt das einlagerbare Volumen. Im belüfteten Betrieb ist ein mindestens 10-facher Luftwechsel pro Stunde vorzusehen.

Wie läuft die gesetzliche Prüfung von Sicherheitsschränken ab und wie oft?

In der Praxis wird jährlich geprüft – mindestens jedoch in dem vom Arbeitgeber per Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervall. Hierbeiu sind die einschlägigen Regeln der Technik und Herstellerangaben z. B. in der Betriebsanleitung zu beachten. Rechtsgrundlage ist § 14 BetrSichV in Verbindung mit der TRGS 510; eine starre gesetzliche Fixfrist gibt es nicht. Der Auskunftsdienst KomNet (NRW) empfiehlt, die Prüfung „im Abstand von nicht mehr als einem Jahr“ vorzunehmen. Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person, die nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durch Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit über die nötigen Fachkenntnisse verfügt. Geprüft werden insbesondere Schließeinrichtungen der Türen, Anschlüsse, Dichtungen und der Luftwechsel sowie Korrosion, thermische Auslöseelemente, Kennzeichnung und die Funktion der technischen Lüftung. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren – als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Aufsichtsbehörden. Gerne bieten wir Ihnen die jährliche Sicherheitstechnische Überprüfung an: Schreiben Sie uns oder rufen an unter 0800 80 50 900

Welchen Luftwechsel sollen Sicherheitsschränke pro Stunde haben?

Belüftete Sicherheitsschränke sollen bei geschlossenen Türen einen Luftwechsel von mindestens dem 10-fachen des Schrankinnenvolumens pro Stunde ermöglichen. Es handelt sich ausdrücklich um einen Mindestwert – in der Praxis kann ein höherer Luftwechsel nötig sein. Dieser Wert gilt sowohl als Anschlusswert an die technische Abluft als auch als Mindestanforderung für Umluftfilter-Schränke. Einordnung: Der konkrete Mindestwert „10-fach“ ist ein etablierter Auslegungs- und Anschlusswert nach DIN EN 14470-1 (über Fachpresse und Hersteller belegt). Die TRGS 510 Anhang 1 fordert demgegenüber qualitativ die wirksame technische Lüftung zur Verhinderung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Schrankinneren – zwingend insbesondere bei Kategorie 1 (H224) und Stoffen mit Zündtemperaturen unter 200 °C.

Sind gebrauchte Sicherheitsschränke empfehlenswert?

Nur mit Vorbehalt – und nur mit lückenlosen Nachweisen. Bei gebrauchten Schränken sind der zertifizierte Feuerwiderstand (Typ 90) und die Normkonformität nicht mehr garantiert, da brandschutzrelevante Bauteile altern: aufschäumende Dichtungen, Schließmechanismen, Brandschutzklappen und Filter unterliegen Verschleiß, und die Wartungshistorie ist oft unbekannt. Da Sicherheitsschränke ohnehin mindestens jährlich umfassend zu prüfen sind, sollten Sie vor dem Einsatz eines Gebrauchtschranks auf einen vorliegenden EN-14470-1-Konformitätsnachweis und ein aktuelles Prüfprotokoll einer befähigten Person bestehen. Ohne diese Nachweise ist der Sicherheitswert nicht belegbar – im Zweifel ist ein Neugerät die rechtssicherere und oft wirtschaftlichere Wahl.

Primärquellen und weiterführende Informationen

  • TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ – BAuA (baua.de), Anhang 1
  • DIN EN 14470-1 – feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke für entzündbare Flüssigkeiten
  • BetrSichV §§ 3, 14 und § 2 Abs. 6 (befähigte Person)
  • EN 1363-1 – Grundnorm Feuerwiderstandsprüfungen (Einheits-Temperaturzeitkurve)

Weiterführend: Alle Fachinformationen im Überblick · Lithium-Akkus sicher lagern · Gefahrstofflagerung – Produktübersicht