Das Tragen von Gehörschutzmitteln ist am Arbeitsplatz Pflicht: EG Richtlinien geben folgende Werte für den Gehörschutz vor: Ab einer Laustärke von 80dB (A) muss Gehörschutz zur Verfügung stehen und dem Mitarbeiter angeboten werden. Ab einer Lautstärke von 85dB (A) ist der Betrieb verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Lärmbereich beschäftigten Mitarbeiter einen ensprechenden Gehörschutz tragen. Wir bieten für nahezu jeden Anwendungsfall mit hochwertigen uvex Helmkapseln, mit passiven und aktiven Kapseln, Bügelkopfschutz, Einwegstöpseln und Gehörschutzstöpseln für den Mehrfachgebrauch die passenden Produkte für den vorbeugenden Arbeitsschutz für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Das Tragen von Gehörschutzmitteln ist am Arbeitsplatz Pflicht: EG Richtlinien geben folgende Werte für den Gehörschutz vor: Ab einer Laustärke von 80dB (A) muss Gehörschutz zur...
mehr erfahren » Fenster schließen Bügelgehörschutz
Das Tragen von Gehörschutzmitteln ist am Arbeitsplatz Pflicht: EG Richtlinien geben folgende Werte für den Gehörschutz vor: Ab einer Laustärke von 80dB (A) muss Gehörschutz zur Verfügung stehen und dem Mitarbeiter angeboten werden. Ab einer Lautstärke von 85dB (A) ist der Betrieb verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Lärmbereich beschäftigten Mitarbeiter einen ensprechenden Gehörschutz tragen. Wir bieten für nahezu jeden Anwendungsfall mit hochwertigen uvex Helmkapseln, mit passiven und aktiven Kapseln, Bügelkopfschutz, Einwegstöpseln und Gehörschutzstöpseln für den Mehrfachgebrauch die passenden Produkte für den vorbeugenden Arbeitsschutz für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.