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quick check - Sicherheitsschrank oder Gefahrstoffregal?

Quick-Check: Brauchen wir einen Sicherheitsschrank oder reicht ein Gefahrstoffregal?

Viele Betriebe stehen vor derselben Frage: Müssen wir für unsere Gefahrstoffe einen Sicherheitsschrank nach EN 14470-1 anschaffen – oder genügt ein Gefahrstoffregal mit Auffangwanne? Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Stoffart, Menge und Aufstellort.

Mit diesem Quick-Check erhalten Sie eine praxisnahe Entscheidungshilfe inklusive übersichtlicher Matrix. So können Sie die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung in eine passende Lagerlösung überführen – vom einfachen Gefahrstoffregal bis zum vollwertigen Sicherheitsschrank Typ 90.


1. Sicherheitsschrank vs. Gefahrstoffregal – der Unterschied in der Praxis

Beide Lösungen dienen der sicheren Lagerung von Gefahrstoffen, erfüllen aber sehr unterschiedliche Schutzziele:

  • Gefahrstoffregal: offen oder teiloffen, meist mit integrierter Auffangwanne. Es schützt vor unkontrollierten Leckagen, ist gut zugänglich und eignet sich besonders für separate Lagerräume oder Bereiche im Freien (Überdachung nicht vergessen!).
  • Sicherheitsschrank nach EN 14470-1: geschlossene, geprüfte Konstruktion mit definierter Feuerwiderstandsdauer (z. B. Typ 90 = 90 Minuten). Im Brandfall bleibt der Schrank innen deutlich länger kühl und schottet die Gefahrstoffe gegenüber dem Gebäude ab. Mehr Zeit für Mitarbeiter den Bereich zu verlassen und für Rettungskräfte sicherer tätig zu werden.   

Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ und ergänzende DGUV-Informationen konkretisieren, wann eine Lagerung im Arbeitsraum zulässig ist und wann zusätzliche Maßnahmen – etwa ein Sicherheitsschrank – erforderlich werden.

Kurz gesagt: Je brennbahrer, giftiger oder reaktionsfreudiger ein Stoff ist, je größer die Lagermenge und je näher am Arbeitsplatz die Lagerung erfolgen soll, desto eher führt der Weg zum Sicherheitsschrank.


2. Schritt 1: Stoffart bestimmen

Sortieren Sie Ihre Medien zunächst grob nach Stoffart. Typische Gruppen sind:

  • Entzündbare Flüssigkeiten (z. B. Lösemittel, Verdünner, Reinigungsbenzin)
  • Ätzende und korrosive Stoffe (Säuren, Laugen)
  • Gesundheitsgefährdende / giftige Stoffe (z. B. toxische Chemikalien, CMR-Stoffe)
  • Gase und Aerosole (Spraydosen mit Gefahrstoffkennzeichnung)
  • Lithium-Ionen-Akkus (E-Bike-Akkus, Werkzeugakkus, Speichermodule)

Für jede Stoffgruppe gelten in der Gefährdungsbeurteilung unterschiedliche Schutzziele – insbesondere im Brandfall. Entzündbare Flüssigkeiten und Lithium-Ionen-Akkus erzeugen im Brandfall hohe Energiefreisetzungen, während Säuren und Laugen vor allem Materialschäden und Korrosion verursachen können.


3. Schritt 2: Menge und Gebindegrößen abschätzen

Die Lagermenge ist ein zentraler Faktor in TRGS 510 und DGUV-Informationen. Für Kleinmengen gelten Erleichterungen, ab bestimmten Schwellwerten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich (z. B. spezielle Lagerbereiche, Brandschutzkonzept, technische Lüftung).

Für Ihren Quick-Check reicht zunächst eine pragmatische Einteilung:

  • Einzelgebinde / Kleinmengen: wenige Dosen oder Kanister, seltene Entnahme
  • Regelmäßige Nutzung: mehrere Gebinde, tägliche Entnahme im Prozess
  • Lagerfunktion: höherer Bestand, Bevorratung für mehrere Wochen/Monate

Je höher die Gesamtmenge, desto eher wird aus „ein paar Gebinden im Regal“ ein Gefahrstofflager, für das strengere Anforderungen gelten.


4. Schritt 3: Aufstellort festlegen

Nun betrachten Sie den geplanten oder bestehenden Aufstellort:

  • Direkt im Arbeitsraum (Labor, Werkstatt, Produktion)
  • Separater Lagerrraum im Gebäude (z. B. Magazin, Technikraum)
  • Bereich im Freien (überdachtes Regal, Gefahrstoffcontainer)
  • Flucht- und Rettungswege, Treppenräume (besonders kritisch)

Insbesondere bei Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Arbeitsraum werden in der Praxis häufig Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 eingesetzt, um die Anforderungen von TRGS 510 und GefStoffV zu erfüllen. Ebenfalls bei der geplanten Lagerung von entzündbaren oder toxischen Stofffen in Fluren, immer unter der Berücksichtigung der Mindestbreiten etc., ist ein F90 Gefahrstoffschrank obligatorisch.     


5. Entscheidungsmatrix: Regal oder Sicherheitsschrank?

Die folgende Matrix ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, bietet Ihnen aber eine praxisnahe Orientierung, welche Lösung typischerweise geeignet ist.

StoffartMenge / NutzungAufstellortEmpfohlene Lösung
Entzündbare Flüssigkeiten (Lösemittel, Reiniger) Mehrere Gebinde, regelmäßige Entnahme Direkt im Arbeitsraum / Labor Sicherheitsschrank Typ 90 nach EN 14470-1 (z. B. FireCab Gefahrstoffschränke )
Entzündbare Flüssigkeiten Kleinmengen, seltene Entnahme Separater Lagerraum ohne ständigen Aufenthalt Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffregal mit Auffangwanne, z. B. Gefahrstoffregale von SCHULTE / LaCont
Ätzende / korrosive Flüssigkeiten (Säuren, Laugen) Niedrige bis mittlere Mengen Labor oder Chemikalienlager Korrosionsbeständiger PE-Gefahrstoffschrank wie der ADESATOS PE-Gefahrstoffschrank SL-9
Gesundheitsgefährdende / giftige Flüssigkeiten Klein- bis mittlere Mengen Arbeitsraum oder Lagerraum Abschließbarer Gefahrstoffschrank, ggf. mit technischer Lüftung – je nach Brandlast ggf. in Typ-90-Ausführung nach EN 14470-1.
Lithium-Ionen-Akkus (Lagern und Laden) Mehrere Akkus, Ladebetrieb Arbeitsraum, Technikraum oder Flurzone Spezial-Sicherheitsschrank für Lithium-Akkus, z. B. PRIOLION LI92 Lithium-Akkuschrank
Fässer mit Gefahrstoffen 1–2 Fässer, Bevorratung Arbeitsraum oder Lagerbereich Fassschrank nach EN 14470-1 für brennbare Medien oder Fassregal mit Auffangwanne bei Lagerung im separaten Raum, z. B. F90 Fassschränke
Gemischte Gefahrstoffe (verschiedene Klassen) Unterschiedliche Gebinde und Mengen Lagerraum oder Außenlager Kombination aus Gefahrstoffregalen mit Auffangwannen und ggf. einzelnen Sicherheitsschränken für besonders kritische Stoffe gemäß Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig: Die Matrix bietet eine Orientierung auf Basis gängiger Praxis und technischer Regeln. Die verbindliche Entscheidung muss immer im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit  getroffen werden.


6. Praxisbeispiele mit passenden Produkten aus unserem Shop

Beispiel 1: Lösemittel direkt am Arbeitsplatz

In einem Lackierbereich sollen mehrere Kanister mit entzündbaren Lösemitteln direkt am Arbeitsplatz bevorratet werden. Aufgrund der Brandlast im Raum und der Nähe zum Personal ist ein Sicherheitsschrank Typ 90 der Stand der Technik.

Eine passende Lösung ist z. B. der Gefahrstoffschrank FireCab 600 mm, EN 14470-1 . Mit 90 Minuten Feuerwiderstand und integrierter Auffangwanne schützt er Ihre Mitarbeiter und erfüllt die Anforderungen der TRGS 510 an die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Gebäuden.

Beispiel 2: Kleinmengen im separaten Lagerraum

In einem separaten Chemikalienlager (kein ständiger Arbeitsplatz) sollen einige Kanister und kleinere Gebinde verschiedener Gefahrstoffe gelagert werden. Hier reicht je nach Gefährdungsbeurteilung oft ein Gefahrstoffregal mit zugelassenen Auffangwannen aus.

Ein typisches Beispiel ist das LaCont Kleingebinde-Gefahrstoffregal GR2-5GE mit verzinkter Konstruktion und integrierter Bodenwanne gemäß StawaR.

Beispiel 3: Lagerung von Säuren und Laugen

In Labor und Instandhaltung werden Säuren und Laugen häufig in Kunststoffgebinden bevorratet. Hier stehen Korrosionsbeständigkeit und Rückhaltung bei Leckagen im Vordergrund, nicht der Brandschutz.

Ein PE-Gefahrstoffschrank SL-9 mit integrierter Kunststoffauffangwanne, oder eine separate PE-Auffangwanne,  bietet dafür eine robuste Lösung und reduziert Korrosionsschäden an der Umgebungseinrichtung.

Beispiel 4: Lithium-Ionen-Akkus lagern und laden

Für E-Bike- oder Werkzeugakkus, die im Gebäude gelagert und geladen werden sollen, sind die Risiken von thermischem Durchgehen und Brandübertragung besonders zu beachten. Technische Regeln und Versicherer empfehlen hier spezielle Lagerlösungen mit geprüftem Brandschutz.

Mit dem Sicherheitsschrank Typ PRIOLION LI92 stehen Ihnen ein geprüftes Brandschutzkonzept, selbstschließende Türen und Ausstattungsoptionen für das sichere Lagern und Laden von Lithium-Ionen-Akkus zur Verfügung. Auch hier gilt wieder: Beachten der TRGS 510 und ggf. weiterer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Gerne sind wir Ihnen bei der Lösung Ihrer speziellen Anforderung behilflich!


7. So nutzen Sie den Quick-Check in Ihrer Gefährdungsbeurteilung

  1. Stoffinventur: Welche Gefahrstoffe sind in welchen Mengen vorhanden?
  2. Klassifizierung: Welche Gefahrenpiktogramme und H-Sätze liegen vor?
  3. Aufstellort bewerten: Arbeitsraum, Lagerraum oder Freigelände?
  4. Matrix anwenden: Stoffart, Menge und Ort in der Tabelle wiederfinden.
  5. Maßnahmen festlegen: Entscheidung „Regal vs. Sicherheitsschrank“ dokumentieren.
  6. Schutzziele prüfen: Sind Brand-, Leckage- und Zugriffschutz erreicht?

Die Dokumentation dieser Schritte erfüllt gleichzeitig zentrale Anforderungen der TRGS 510 an die Gefährdungsbeurteilung und erleichtert spätere Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Versicherungen.


8. Fazit: Drei Daumenregeln für Ihre Entscheidung

  • Daumenregel 1: Entzündbare Flüssigkeiten im Arbeitsraum → in der Regel Sicherheitsschrank Typ 90 nach EN 14470-1.
  • Daumenregel 2: Kleinmengen im separaten Lager- oder Nebenraum → häufig Gefahrstoffregal mit Auffangwanne ausreichend (Gefährdungsbeurteilung beachten).
  • Daumenregel 3: Besondere Risiken (z. B. Lithium-Ionen-Akkus, toxische Stoffe) → Spezialschränke mit definiertem Brandschutz und technischer Ausstattung einplanen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der passenden Lösung – vom kompakten Unterbauschrank bis zum großvolumigen Fassschrank. Sie erreichen unsere Fachberater telefonisch unter 0800 80 50 900 oder per E-Mail an service@adesatos.com.


Ihr Ansprechpartner für Gefahrstofflagerung & Arbeitsschutz

ADESATOS ist Ihr Fachhändler für Gefahrstofflagerung, betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien. Wir unterstützen Unternehmen, Behörden und Labore mit geprüften Produkten, praxisnaher Beratung und Lösungen, die zu Ihren betrieblichen Anforderungen passen.

Beratung & Kontakt

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Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder Beratung vor Ort. Für verbindliche Aussagen zu Vorschriften und Normen beachten Sie bitte die jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Regelwerke (z. B. TRGS, DGUV, DIN/EN).

Ihr Team von ADESATOS

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