Zur Lagerung von IBC/KTC´s / Mit Flügeltoren
Lacont Wasserschutz-Fachcontainer WSC-F-E-2-35
- Artikel-Nr.: 221700221
- Hersteller-Nr.: WSC-F-E.2-35
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*ab 250 EUR Netto Warenwert. Gilt für Lagerartikel
Zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten der GHS-Kategorie 1-4 und entzündbarer Flüssigkeiten der GHS-Kategorie 1-3.
Wasserschutz-Fachcontainer sind für den universellen Anwendungsfall zur Einlagerung von Fässern direkt auf Gitterrost oder auf Euro bzw. Chemiepaletten konzipiert. Besonders eignen sich Wasserschutz-Fachcontainer für die Lagerung von gemischten, nicht standardisierten Gebindegrößen. Die Typenreihe WSC-F-E ist für die einseitige Bedienung ausgelegt.
- Zur Lagerung von IBC/KTC´s
- Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zur vorschriftsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen im Außenbereich
- Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (DIBt Berlin) für vereinfachtes Zulassungsverfahren
- Abschließbare Flügel- oder Schiebetore
- Komplett geschweißte Rahmenkonstruktion
- Hoher Korrosionsschutz durch Grundierung und Lackierung in RAL 5015 - Himmelblau
- Serie WSC-F-E serienmäßig mit natürlicher Belüftung (geeignet zur passiven Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten)
- Aufstellung auf bauseitiges Fundament
Erhältliches Zubehör: Technische Zwangsentlüftung / Heizung für frostfreie Lagerung / Kühl- und Klimaanlage / PE-HD-Auskleidung zur Lagerung auch von aggressiven Medien / Erhöhtes Auffangvolumen / Liegende Fasslagerung
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Hinweis
Gerne stehen unsere Fachberater unter der kostenfreien Servicenummer 0800 80 50 900, E-Mail oder via Onlinechat für die Klärung Ihrer Fragen bereit.
Bitte beachten Sie, dass das Bild nur als Beispiel dient und das originale Produkt abweichen kann!!!
Produkttyp Gefahrstofflagerung: | Wasserschutzcontainer |
Ausstattung: | 2 Lagerebenen |
Höhe (mm): | 3660 |
Tiefe (mm): | 1450 |
Türversion: | Flügeltor |
Auffangvolumen (L): | 1000 |
Breite (mm): | 3500 |
Gitterrost: | ja |
Lagerkapazität: | 6 x 1000-L-IBC |
Normen/Richtlinien: | DIBt |
Oberfläche: | RAL 5015 Himmelblau |
Türausführung: | 2-flügelig |
Hersteller | Lacont |
Artikel | Wasserschutz-Fachcontainer |
Typ | WSC-F-E.2-35 |
Anzahl der Ebenen | 2 |
Außenmaße B x T x H in mm | 3500 x 1450 x 3660 |
Lichte Fachmaße B x T x H* in mm | 3380 x 1300 x 1500 |
Auffangvolumen in l | 1000 |
Kapazität à KTC / IBC | 6 |
Torausführung | Flügeltore |
Oberfläche | RAL 5015 Himmelblau |
* Fachmaße und angegebene Kapazität ohne Berücksichtigung von elektrischen Einbauten (Lüftung, Beleuchtung usw.)
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Wasserschutz-Fachcontainer haben sich jahrelang als kostengünstige Lösung für die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern und IBC / KTC bewährt. An verschiedenen Einsatzorten und unter verschiedenen Einsatzbedingungen versehen die Wasserschutz-Fachcontainer Ihren Dienst Europaweit.
- Kompakte Lagerung der Gefahrstoffe auf kleinstem Raum
- Die Containerbauweise ermöglicht eine große Vielfalt von Ausstattungsvarianten gemäß den Vorschriften für die zu lagernden Stoffe
- Durch verschiedene Tür- und Torvarianten sind alle WSC abschließbar und somit, gemäß den Vorschriften, die Gefahrstoffe unbefugten Personen nicht zugänglich
- Durch die Ausstattung mit natürlicher Belüftung ist die passive Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten kein Problem mehr, es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Vorarbeiten für den Betreiber (z.B. Stromanschluss)
- Alle WSC können mit einer wärmedämmenden Isolierung für die frostfreie oder temperierte Lagerung ausgerüstet werden
- Die entsprechenden Heizsysteme können individuell auf die Wünsche des Betreibers abgestimmt werden (z.B. Elektro-, Warmwasser- oder Dampfheizung)
- Ein Umsetzen der WSC ist bei Standortwechsel jederzeit und ohne großen Aufwand möglich
Sonderanfertigungen z.B. mit veränderten Abmaßen, höherem Auffangvolumen oder anderer Türausführungen auf Anfrage!
PRAXISINFO
Nach der TRGS 510, Nr. 12.6.2 müssen Lagerräume ausreichend belüftet sein. Bei einem Rauminhalt bis 100 m3 muss ein mind. 0,4-facher Luftwechsel gewährleistet sein. Der gesamte Raum ist in Zone 2 einzustufen.
Bei einer technischen Lüftung ist gemäß ASR A3.6 (Techn. Regeln für Arbeitsstätten) der Ausfall oder die Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung anzuzeigen. Dies gilt, wenn Gesundheitsgefahren bei Ausfall oder Störung derselben zu erwarten sind. Bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten ist dies immer dann der Fall, wenn ein mehr als 0,4-facher Luftwechsel vorgesehen wird.
Der 5-fache Luftwechsel ist nur mit einer technischen Zwangslüftung realisierbar.
Dies bedeutet für den Betreiber, dass er eine elektrische Zuleitung zum Aufstellort verlegen und die laufenden Stromkosten tragen muss.
Der 0,4-fache Luftwechsel ist durch natürliche Belüftung realisierbar. Durch konstruktive Details, z.B. Lüftungsöffnungen oberhalb der Auffangwanne, wird dies möglich und für den Betreiber entstehen somit keine weiteren Kosten.
Die Wirksamkeit der natürlichen Belüftung wird durch eine anerkannte Prüfstelle, z.B. nach der Abklingmethode, praktisch nachgewiesen.
Die Wasserschutz-Fachcontainer sind zugelassen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten. Der Luftwechsel ist geprüft und nachgewiesen durch eine anerkannte Prüfstelle.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie auch alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen, rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
Natürlich belüftet - Wasserschutz-Fachcontainer
„Passive Lagerung“ --> Die Behälter werden während der Lagerung weder geöffnet, befüllt und/oder entleert.
„Aktive Lagerung“ --> Die Behälter werden am Ort ihrer Lagerung ortsfest als Entnahme- oder Sammelbehälter benutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet.
Bei der Planung und Realisierung eines Gefahrstofflagers gilt es unzählige Einzelaspekte miteinander in Einklang zu bringen. So müssen Art und Menge der zu lagernden Gefahrstoffe, die örtlichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse, gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und nicht zuletzt das vorhandene Budget auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Hierbei soll Ihnen die Checkliste helfen.
Darüber hinaus sind weitere Angaben zu den verwendeten Behältergrößen, Palettengrößen, benötigte Fachlasten oder Fachhöhen für die Erstellung des Angebotes hilfreich.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen hierbei nur eine Hilfestellung geben können. Jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann rufen Sie uns an.
Was ist beim Lagern und / oder Laden von Lithium-Ionen-Akkus zu beachten?
Bisher gibt es noch keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Gesetze zur Lagerung von Li-Ion-Akkus.
Dennoch sind Li-Ion-Akkus im Betrieb wie Gefahrstoffe anzusehen. Mittlerweile gibt es Empfehlungen für die Lagerung vom GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), vom VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) und der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die sich auch an der Unterscheidung in Akkus mit geringer, mittlerer und hoher Leistung orientieren.
Beim Einsatz von Ladeschränken ohne Feuerwiderstand müssen die Lagerräume baulich feuerbeständig abgetrennt sein. Ebenfalls kann hierbei eine Brandmeldeanlage und/oder Feuerlöschanlage gefordert sein.
Wir empfehlen deshalb den Einsatz von Li-Ionen-Akku-Schränken mit Feuerwiderstand von 90 Minuten von innen und außen!
Dennoch sollten Sie schon vor Inbetriebnahme eines Schrankes den Kontakt mit Ihrem Schadensversicherer, der Feuerwehr oder Sachverständigen suchen. Eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein ganzheitliches Brandschutzkonzept sind zwingend erforderlich!
Hinweis
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Gesetzliche Grundlagen
1. Wichtige Gesetze und Vorschriften
Abkürzung | Gesetz / Vorschrift |
ADR | Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter |
ASR | Arbeitsstättenrichtlinie |
AwSV | Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung |
BImSchG | Bundes-Immissionsschutzgesetz |
BImSchV | Bundes-Immissionsschutzverordnung (z.B. 4. BImSchV, 12. BImSchV) |
ChemG | Chemikaliengesetz |
CLP | Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen |
DGUV | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
GefStoffV | Gefahrstoffverordnung |
LBauO | Bauordnungen der Länder |
REACH | Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe |
StawaR | Stahlwannen Richtlinie |
TRBS | Technische Regeln für Betriebssicherheit |
TRGS | Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 509, 510) |
TRwS | Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe |
WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
2. Fachbetrieb nach AwSV § 62
Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe dürfen nur von Fachbetrieben nach AwSV errichtet, eingebaut und aufgestellt werden. Für die Fertigung ist eine Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090-2 Ausführungsklasse EXC2 notwendig.
3. Wassergefährdende Flüssigkeiten
Bezeichnung | Wassergefährdungsklassen |
Stark wassergefährdend | WGK 3 |
Wassergefährdend | WGK 2 |
Schwach wassergefährdend | WGK 1 |
4. Auffangvolumen
Die Auffangvorrichtung (Auffangwanne) muss 10 % der gesamten über ihr gelagerten Menge auffangen, mindestens jedoch den Inhalt des größten Einzelgebindes. In Wasserschutzgebieten muss 100 % der Lagermenge aufgefangen werden, soweit dort die Lagerung zulässig ist.
5. Zulassungen
Übereinstimmungserklärung (ÜHP) des Herstellers für Auffangsysteme mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter gemäß der Stahlwannenrichtlinie (StawaR) des DIBt . Darüber hinaus werden vom DIBt für Produkte, die nicht der StawaR entsprechen sowie für Auffangsysteme aus Kunststoff unabhängig vom Auffangvolumen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) oder Europäisch Technische Bewertungen (ETA) erteilt.
6. CLP und GHS
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde ein europäisch einheitliches Kennzeichnungssystem eingeführt, welches auf dem Global Harmonisierten System (GHS) aufbaut. Das CLP / GHS ist seit dem 01.06.2015 verbindlich für alle Stoffe und Gemische eingeführt und zu verwenden.
7. REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18.12.2006 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit CLP und dient u.a. der Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe. REACH sammelt Daten für Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen als Grundlage für z.B. Sicherheitsdatenblätter (SDB), Gefährdungsbeurteilungen (GFB).
Piktogramme
![]() | GHS 01 Explodierende Bombe | ![]() | GHS 02 Flamme | ![]() | GHS 03 Flamme über Kreis |
![]() | GHS 04 Gasflasche | ![]() | GHS 05 Ätzwirkung | ![]() | GHS 06 Totenkopf |
![]() | GHS 07 Ausrufezeichen | ![]() | GHS 08 Gesundheitsgefahr | ![]() | GHS 09 Umwelt |
![]() | DIBt Stahlwannenrichtlinie | ![]() | TÜV Nord | ![]() | DIBt Allgemeine Zulassung |
Hinweis
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LaCont bietet hochwertige Produkte zur sicheren Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen. Die Produktpalette umfasst eine Vielzahl von TÜV geprüften und zugelassenen Systemen zur Lagerung von Gefahrstoffen jeder Art. So bieten die SIS TYP 90 Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 aus der storeLAB Produktreihe von LaCont eine robuste und zugelassene Gesamtkonstruktion, geprüft durch eine anerkannte Materialprüfanstalt. Die Feuerwiderstandsfähigkeit von > 90 Minuten entspreicht dem Stand der Technik und der TRGS 510.